Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein auch AVGS genannt, ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit oder ihr Jobcenter verpflichtet, Sie zu fördern und an einen Träger wie z.Bsp: Bildungsträger die Fortbildung oder private Arbeitsvermittler eine Erfolgsprämie für seine geleistete Vermittlung zu zahlen.
Der AVGS = Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein basiert auf drei Säulen:
- MPAV = Maßnahmen bei einem Träger zur erfolgsbezogen Arbeitsvermittlung
- MAT = Maßnahmen bei einem Träger wie z.Bsp. Umschulungen / Fortbildung
- MAG = Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für z.Bsp. ein Praktikum / Probearbeit
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (DS 17/6277 – DS 17/7065)
im § 45 SGB III (neu) wurde der Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert (entfristet) und verbessert.
JEDER JOBSUCHENDE kann einen AVGS erhalten!
Seit dem 01.01.2013, müssen alle privaten Arbeitsvermittler, die einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
nach dem neuen § 45 SGB III zur Abrechnung annehmen um arbeitslos gemeldete Jobsuchende zu vermitteln,
eine AZAV-Zertifizierung nachweisen.
- Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten.
Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch
auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
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Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten. Einen Antrag für den AVGS finden Sie hier.
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Nichtleistungsbezieher ! – also Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug – können erstmals den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Dieser kann wie für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Ermessen des Leistungsträgers auf Antrag erteilt werden.
Der AVGS ist eine sogenannte Kann / Ermessensleistung und kann nur bei zertifizierten Trägern eingereicht werden. Sie erhalten den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein / AVGS immer bei Ihrem Vermittler der Arbeitsagentur oder Jobcenter. Fragen Sie nach !